So würde man dieses leidige Kapitel der Urheberrechte und deren Verletzungen im Zeitalter von Internet & Co. gern benennen. Heute las ich im
Kunst-Blog.com vom nächsten Kapitel in Sachen widerrechtlich verwendeten Bildmaterials in Blogs – das eigentlich nicht die Spur einer Urheberrechtsverletzung hat. Ein Bild abzubilden, als Bebilderung eines Berichtes, der mit jenem Bild in Zusammenhang steht – zum Beispiel der Bericht über eine Ausstellung, Galerie etc. – kommt doch nach meinem gesunden Menschenverstand nicht einer Urheberrechtsverletzungt gleich. Ich meine nicht nach aktuellem Recht – sondern nach common sense.
Was im aktuellen Fall zusätzlich seltsam ist, ist die Fristenlösung – auf die sich der Kunst-Blog und die VG Bildkunst geeinigt haben. Es wird erlaubt, für eine befristeten Zeitraum – Berichterstattung – Bildmaterial über Künstler/Werke zu verwenden. Dann muss das Zeug runter vom Netz. – Wie darf man das verstehen: als die Erlaubnis einer zeitlich befristeten Rechtsverletzung – oder als das aberwitzige Beharren auf Entfernung, die keinen Sinn macht, weil ja eben das Netz im Gegensatz zum Printprodukt (Zeitung) kein in dem Sinne funktionierendes Verfallsdatum hat. Die Entfernung aus dem Netz macht noch weniger Sinn als die kostenpflichtige Nutzung eines Archives für Printprodukte.
Ich verstehe diese Leute nicht, die nicht verstehen, dass sich die Dinge ändern – und es neuer Konzepte braucht, als immer und immer wieder auf die Anwendung jener Gesetze zu bestehen, die den technischen Entwicklungen nicht mehr gerecht werden können. Mit produktiven Kompromissen oder progressiven Konzepten hat das alles schon gar nichts mehr zu tun.
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